E-Scooter und Recht in der Schweiz, was wirklich gilt
Widersprüchliche Auskünfte sind das eigentliche Problem
Du willst wissen, was du mit einem E-Scooter in der Schweiz darfst, und findest in fünf Foren fünf Antworten. Eine sagt Helmpflicht, eine sagt Kontrollschild, eine sagt 500 Watt. Eine davon stimmt. Die gute Nachricht: es gibt ein einziges Dokument, das alles beantwortet.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA führt eine Übersicht mit dem Titel «Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern», Stand 1. Juli 2025. Darin steht für E-Trottinette Spalte für Spalte, was gilt, jeweils mit dem Gesetzesartikel daneben. Dieser Artikel gibt sie dir auf Deutsch und in der Reihenfolge, in der die Fragen im Laden gestellt werden. Im letzten Block sagen wir zusätzlich, wie wir es selber halten. Das ist Meinung, und du erkennst sie an der Überschrift.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern, und einzelne Punkte werden kantonal unterschiedlich gehandhabt. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde, in der Regel das Strassenverkehrsamt deines Kantons.
Die Regeln, Punkt für Punkt
20 km/h und 500 Watt: dein Scooter ist ein Leicht-Motorfahrrad
Ein E-Scooter mit reinem Gasgriff darf in der Schweiz 20 km/h fahren. Rechtlich ist er ein Leicht-Motorfahrrad nach Art. 18 Bst. b Ziff. 2 VTS. Das ist der wichtigste Satz hier, weil alles andere daran hängt: welche Wege du benutzen darfst, ab welchem Alter du fahren darfst, ob du einen Ausweis brauchst.
Dazu kommt die Zahl, die in jedem Forum falsch zitiert wird: die Motorleistung darf maximal 0,5 kW elektrisch betragen, also 500 Watt. Das Fahrzeug darf höchstens 250 kg wiegen und 1 Meter breit sein, und es ist für genau eine Person zugelassen. Kindertransport ist nicht erlaubt. Leistung und Höchstgeschwindigkeit müssen ab Werk gegen Manipulation geschützt sein.
Für die Einordnung zählt die Nennleistung. Unsere strassentauglichen CH-Editionen fahren mit zwei Bosch-Motoren mit je 250 W Nennleistung. Zusammen sind das 500 W und damit genau die Limite. Eine separat angegebene Peak-Leistung beschreibt eine kurzzeitige Leistungsspitze beim Anfahren oder am Berg und ist nicht mit der Nennleistung gleichzusetzen. Ein Modell mit 800 oder 1600 W Nennleistung liegt dagegen über der Limite und ist damit kein Strassenfahrzeug, egal wie langsam du damit fährst.
Praktisch bedeutet es auch: ein Modell, das ab Werk 45, 70 oder 85 km/h fährt, dürfte eigentlich nicht auf die Strasse. Damit hat die Polizei zu kämpfen.
Trottoir ist verboten
Du fährst auf Radstreifen und Radwegen. Wo es keine gibt, fährst du auf der Strasse. Das Trottoir ist verboten. Auch langsam, auch auf zwanzig Metern, auch wenn die Strasse daneben unangenehm ist. Wenn du das Trottoir benutzen oder queren musst, steigst du ab und schiebst.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Kontrollen ansetzen, weil er von aussen in einer Sekunde sichtbar ist. Für dich heisst das vor allem: plan deine Strecke einmal mit dem Velo im Kopf. Wo du mit dem Velo nicht fahren würdest, fährst du auch mit dem Scooter nicht.
Mindestalter 14, von 14 bis 16 mit Ausweis Kategorie M
Unter 14 ist nicht erlaubt. Zwischen 14 und 16 brauchst du einen Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 fährst du ohne Ausweis. Wenn der Scooter ein Geschenk für ein Kind ist, klärst du das zuerst und nicht die Reichweite. Ein 13-Jähriger darf auch mit dem langsamsten Modell nicht auf die Strasse.
Ausrüstung: Licht, zwei Bremsen, Glocke
Die Ausrüstungspflicht ist konkreter, als die meisten denken. Vorgeschrieben sind eine Glocke, zwei Bremsen und Licht vorne und hinten.
Bei den Bremsen verlangt Art. 177 Abs. 6 VTS zwei spurtreue Bremsen auf separate Räder, und mindestens eine davon muss eine Reibungsbremse sein. Eine rein elektrische Motorbremse genügt also nicht. Wenn eine Bremse elektrisch ist, muss ihre Funktion sowohl mit vollem wie mit leerem Akku gesichert sein.
Beim Licht gilt: vorne weiss, hinten rot, stetig leuchtend, nicht blendend und nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar. Der Punkt, den fast niemand kennt: du musst das Licht auch tagsüber einschalten. Das steht in Art. 30 Abs. 2 VRV und gilt nicht nur in der Dämmerung. Zusätzliche Lichter sind erlaubt, vorne weiss und hinten rot. Hinten braucht es zusätzlich einen Rückstrahler, vorne ist er freiwillig. Richtungsblinker sind bei einem offenen Fahrzeug fakultativ.
Helm: nicht Pflicht, aber empfohlen
Es gibt keine Helmpflicht für E-Scooter. Das ASTRA formuliert es wörtlich als «Helm nicht obligatorisch, aber empfohlen» und verweist auf Art. 3b Abs. 2 Bst. g VRV. Damit ist die Foren-Diskussion beendet: du darfst ohne Helm fahren. Weiter unten steht, warum wir trotzdem einen tragen.
Kein Kontrollschild, keine Typengenehmigung
Eine Immatrikulation mit Fahrzeugausweis und Kontrollschild ist für E-Trottinette nicht erforderlich. Du musst also nirgends vorfahren und nichts anschrauben. Das ASTRA nennt das Prinzip dahinter Eigenverantwortung: du bist selber dafür zuständig, dass dein Gerät die Vorschriften einhält. Kontrolliert wird über die Marktüberwachung und im Verkehr durch die Polizei.
Eine Typengenehmigung braucht ein E-Trottinett ebenfalls nicht, das regelt Anh. 1 Ziff. 1.2 TGV. Was es dagegen braucht, ist ein Konformitätsnachweis: eine CE-Kennzeichnung oder ein Nachweis nach VEMV. Das ist der Punkt, an dem sich seriöse von unseriösen Importen unterscheiden, und der Grund, warum du beim Direktimport aus dem Ausland genau hinschauen solltest.
Versicherung: Privathaftpflicht prüfen
Eine obligatorische separate Fahrzeugversicherung und ein Kontrollschild brauchst du für ein vorschriftskonformes E-Trottinett nicht. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden in der Regel, gleich wie beim Velo. «In der Regel» ist wichtig: Deckungssummen und Ausschlüsse unterscheiden sich. Prüfe deshalb deine Police oder frag kurz beim Versicherer nach, bevor du losfährst.
Was sich am 1. Juli 2025 geändert hat
Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2025 eine Neuregelung für den Langsamverkehr in Kraft gesetzt. Der neue Sammelbegriff heisst Leicht-Motorfahrrad und umfasst langsame E-Bikes, E-Roller und E-Trottinette.
Für dich als E-Scooter-Fahrer ist die wichtigste Nachricht, dass sich fast nichts geändert hat. Die 20 km/h bleiben, die 500 Watt bleiben. Die neue Grenze von 25 km/h betrifft ausschliesslich E-Roller mit Sitz, also Geräte in Töffli-Form. Auch die neue Möglichkeit, zu zweit zu fahren, gilt ausdrücklich nicht für E-Trottinette: ein Platz, kein Kindertransport. Neu ausdrücklich geregelt ist dagegen, dass das Signal «Fahrrad» schweizweit für Leicht-Motorfahrräder verbindlich ist. Wo ein signalisierter Radweg vorhanden ist, benutzt du ihn.
Nachlesen kannst du das alles im ASTRA-Merkblatt zu Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern als PDF, auf der Übersichtsseite Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs beim ASTRA und in der Zusammenfassung des Kantons Zürich zu Elektro-Trendfahrzeugen. Die Artikelverweise in diesem Text beziehen sich auf die VTS, die VRV, die VZV und die TGV, alle im Volltext auf fedlex.admin.ch. Stand des ASTRA-Merkblatts ist der 1. Juli 2025.
Unsere Empfehlung: Meinung von Swiss Scoots
Was jetzt kommt, ist keine Rechtsauskunft, sondern unsere Haltung als Händler, die selber fahren. Du darfst anderer Meinung sein. Wir halten es so:
Trag einen Helm, auch ohne Pflicht
20 km/h auf Asphalt, kleine Räder, Randsteine und Tramschienen: das ist eine Kombination, bei der ein Sturz schnell auf den Kopf geht. Ein Helm ist die günstigste Massnahme mit dem grössten Effekt, die du treffen kannst. Der Bund sieht es genauso, sonst würde er ihn nicht ausdrücklich empfehlen. Wir tragen einen, auch wenn wir nicht müssen.
Für die Strasse: ein Modell, das ab Werk auf 20 km/h begrenzt ist
Kauf kein schnelles Gerät mit dem Plan, es langsam zu fahren. Kauf ein Gerät, das die Vorgaben ab Werk einhält. Wir führen dafür drei strassenzugelassene Modelle, alle mit zwei Bosch-Motoren mit je 250 W Nennleistung und 20 km/h plus 10 Prozent Toleranz laut Hersteller. Die zusätzlich ausgewiesene Peak-Leistung ist eine kurzzeitige Leistungsspitze und nicht die für die Einordnung massgebende Nennleistung:
| Modell | CHF | Akku | Reichweite laut Hersteller |
|---|---|---|---|
| Teverun Blade Mini Pro eKFV | 949 | 52V 22.5Ah (1170 Wh) | bis 60 km |
| Teverun Blade Mini Ultra eKFV | 1319 | 52V 30Ah (1560 Wh) | bis 90 km |
| Teverun Fighter Mini Pro eKFV | 1929 | 52V 30.8Ah Samsung | bis 100 km |
Der Unterschied zwischen den drei liegt bei Akku und Ausstattung, nicht bei der Geschwindigkeit. Für einen Arbeitsweg von 8 km pro Richtung reicht der Blade Mini Pro eKFV mit 31.2 kg Gewicht. Wer täglich weite Strecken fährt und selten laden will, schaut sich die beiden grösseren an.
Schnellere E-Scooter sind dein Risiko
Wir verkaufen auch Geräte mit 45 bis 100 km/h laut Hersteller. Die dürfen theoretisch nur aufs Privatgelände. Natürlich ist es dein Problem, wenn du auf der Strasse mit einem schnelleren E-Scooter fährst. Es gibt so viele E-Scooter auf der Strasse, meistens erkennt man gar nicht ob diese schneller fahren oder nicht.
Frag vor dem Kauf beim Kanton nach
Das Strassenverkehrsamt deines Kantons beantwortet dir die offenen Punkte für deinen Wohnort. Ein Anruf oder eine E-Mail kostet zehn Minuten und erspart dir eine Fehlinvestition von mehreren hundert Franken.
Kurz gesagt
20 km/h und maximal 500 W Nennleistung, kein Trottoir, ab 14 mit Ausweis M und ab 16 ohne. Kein Kontrollschild, keine Typengenehmigung und keine Helmpflicht. Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden in der Regel, sollte aber geprüft werden. Pflicht sind Glocke, zwei Bremsen mit mindestens einer Reibungsbremse und Licht, auch tagsüber. Für die Strasse nimm ein Modell, das die Vorgaben ab Werk einhält.
Deine nächsten zehn Minuten
Bevor du bestellst, geh diese fünf Punkte an deinem Wunschmodell durch. Sie decken genau das ab, was in einer Kontrolle geprüft wird.
- Höchstgeschwindigkeit ab Werk 20 km/h, und die Motorleistung höchstens 500 W?
- Zwei Bremsen auf separate Räder, davon mindestens eine mechanische?
- Licht vorne weiss und hinten rot, plus Rückstrahler hinten und eine Glocke?
- CE-Kennzeichnung oder Konformitätsnachweis vorhanden?
- Deine Privathaftpflicht geprüft, Deckungssumme und Ausschlüsse angeschaut?
Bei allem, was darüber hinausgeht, etwa einer kantonalen Besonderheit an deinem Wohnort, ist das Strassenverkehrsamt deines Kantons die richtige Adresse. Und wenn du bei einem Modell aus unserem Sortiment unsicher bist, ob es die Vorgaben erfüllt, frag uns vorher. Das ist schneller als jede Rückabwicklung.